Deutscher Schulverein New Delhi

Der Deutsche Schulverein New Delhi ist der Träger der Deutschen Schule New Delhi. Dem Verein wurde am 24. Februar 1993 die Rechtsfähigkeit nach § 23 des Bürgerlichen Gesetzbuches verliehen. Beide erziehungs- und sorgeberechtigten Eltern werden durch den Schuleintritt ihres Kindes / ihrer Kinder automatisch voll abstimmberechtigte Mitglieder im Deutschen Schulverein; die Mitgliedschaft ist gebührenfrei. Die Satzung des Vereins ist Bestandteil der Informationsmappe für Neuankömmlinge.

Der Vorstand des Deutschen Schulvereins besteht aus fünf Mitgliedern, deren Amtszeit jeweils 2 Jahre beträgt. Die Wahlen in den Vorstand finden auf den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen statt, zu der alle Mitglieder innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Schuljahres eingeladen werden. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Berichte des Vorstandes, der Schulleitung, der Rechnungs- und Kassenprüfer, Abschluss des Rechnungsjahres, Voranschlag für das neue Haushaltsjahr, Wahl von neuen Vorstandsmitgliedern und mehr.